Herz Jesu Lippling

Benutzungsordnung der BÜCHEREI Lippling

„Muss das sein?“, werden Sie vielleicht fragen, wenn für die verspätete Rückgabe von entliehenen Medien eine Gebühr von 0,25 Euro pro Woche erhoben wird.
Wir haben uns eine Büchereiordnung gegeben, zu der tatsächlich auch diese Regel gehört. Uns liegt Ihre Zufriedenheit am Herzen, darum setzen wir uns dafür ein, dass Sie sich Ihre Lesewünsche bei uns erfüllen können.

 Benutzungsordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei Herz-Jesu Lippling

  • Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde.
  • Die Benutzung der Bücher ist gebührenfrei. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Versäumnisgebühr nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben. (siehe unten)
  • Bei der Anmeldung wird ein Benutzerausweis ausgehändigt. Hierzu ist die Vorlage eines Personalausweises notwendig
  • Bei Kindern bis einschließlich 15 Jahren ist die Anmeldung durch Erziehungsberechtigte notwendig. (Anmeldeformulare sind in der KöB erhältlich)
  • Benutzer bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie die Benutzungsordnung anerkennen.
  • Benutzer erklären sich durch ihre Unterschrift mit der elektronischen Erfassung und Verwaltung der personenbezogenen Daten sowie Ausleihdaten - im Rahmen der Bestimmungen zum Datenschutz - einverstanden.
  • Änderung von Name oder Anschrift sind der Bücherei mitzuteilen.
  • Der Benutzerausweis muss bei der Ausleihe vorgelegt werden. Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen, bei Spielen 14 Tage, bei Zeitschriften, Videos und DVDs eine Woche.
  • Videos und DVDs werden nur an Benutzer über 16 Jahren ausgeliehen. Die Bücherei kann kürzere oder längere Fristen gewähren.
  • Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
  • Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig.
  • Sachbücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können im Rahmen des Leihverkehrs beschaff werden.
  • Die Benutzer werden gebeten, die Bücher und anderen Medien sorgfältig zu behandeln Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Medien muss Ersatz geleistet werden.

Gebührenordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei Herz-Jesu Lippling

  • Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Gebühr von 0,25 Euro pro Woche pro Medium erhoben.
    Bei Videos und DVDs beträgt die Mahngebühr 1,00 Euro pro Woche und Medium.
    Das Porto wird zusätzlich erhoben.

Delbrücker Büchereien Partner der Aktion Lesestart

„Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen“, so heißt ein bundesweites Programm zur frühkindlichen Sprach- und Leseförderung, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen bundesweit durchgeführt wird.
Seit 2011 wurde in einer ersten Phase das Lesestart-Set 1 von Kinderärzten an einjährige Kinder verteilt. In der zweiten Phase sollen nun die Dreijährigen das Lesestart-Set 2 erhalten, das in Bibliotheken verteilt wird.
Die Borchener Büchereien sind Partner dieser Aktion und laden Eltern von dreijährigen Kindern ein, sich ein Lesestart-Set in der Bücherei kostenlos abzuholen.
In dem Set befindet sich ein altersgerechtes Bilderbuch, Tipps rund ums (Vor-)Lesen für Eltern und Kinder, Hinweise zur Bedeutung der Leseerziehung sowie ein Poster und Literaturempfehlungen. Das Set kann in allen Ortsteilbüchereien in Alfen, Dörenhagen, Etteln, Kirchborchen und Nordborchen zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.